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Juristischen Rat und juristische Vertretung für alle Belange rund ums Erbrecht – das bietet Ihnen die Kanzlei Hüsemann Erbrecht. Ob Sie Erbe oder Erblasser sind, ob Sie einer Erbengemeinschaft angehören oder ein Erbe ausschlagen wollen – juristische Themen rund um das komplexe Thema Erbrecht sind unsere Stärke.

Vertrauen Sie auf jahrelange Expertise, aktuelles Know-how und fundiertes Spezialwissen, das wir in erbrechtlichen Belangen aufgebaut haben – und stetig weiter ausbauen. Weiterer Vorteil für Sie: Da im Erbrecht oft familienrechtliche Bezüge tangiert werden, ist die zusätzliche Ausbildung der Notarin als Fachanwältin für Familien- recht eine perfekte Ergänzung.

Pflichtteil / Pflichtteilsergänzungsanspruch

Zielgruppe: „übergangener“ Erbe
Sind Sie enterbt worden, obwohl Ihnen mindestens ein Pflichtteil zusteht? Rechtlich gesehen, ist es dem Erblasser verwehrt, bestimmte ihm besonders nahe stehende Personen zu enterben. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihren Pflichtteil erhalten und zwar selbst dann, wenn der Erblasser versucht hat, durch lebzeitige Schenkungen Ihren Anteil am Erbe so klein wie möglich zu halten. In einem solchen Fall kümmern wir uns darum, dass Ihr Pflichtteil aus der Schenkung ergänzt wird (Pflichtteilergänzungsanspruch).

Vermächtnis

Zielgruppe: Erbe und Erblasser
„Vererben“, „zum Erben einsetzen“, „vermachen“: Diese juristischen Fachbegriffe werden in privatschriftlichen Testamenten oft benutzt, ohne dass der Erblasser die konkrete rechtliche Wirkung dieser Termini kennt. Die sich hieraus bei der Nachlassabwicklung ergebenen Schwierigkeiten lösen wir für Sie. Ebenso kümmern wir uns, falls Sie laut Testament einen Anspruch auf einen bestimmten Sachgegenstand, Immobilie oder Geldleistung haben und der oder die – möglicherweise nicht feststehenden Erben – nicht bereit oder nicht in der Lage sind, das Vermächtnis zu erfüllen.

Taktische Erbausschlagung

Zielgruppe: Erbe
Falls Sie als im Testament benannter Erbe Auflagen und/oder Vermächtnisse erfüllen müssen, kann es sinnvoll sein, die Erbschaft auszuschlagen. So können Sie den ungeschmälerten Pflichtteil erhalten. Eine so genannte taktische Erbausschlagung ist besonders interessant für den Ehepartner bzw. den eingetragenen Lebenspartner, damit dieser einen größeren Vorteil erzielt.

Anfechtung, Annahme / Ausschlagung der Erbschaft

Zielgruppe: Erbe
Frist versäumt? Sie sind Erbe geworden und haben festgestellt, dass der Nachlass wegen ausstehender Pflegekosten überschuldet ist? Oder Sie haben die Erbschaft ausgeschlagen, wissen aber jetzt, dass der Erblasser doch unerwartet „Vermögen" hinterlassen hat? In solchen Fällen ist Eile geboten. Wir beraten Sie und helfen Ihnen gern.

Beeinträchtigung des Testaments- / Vertragserben

Zielgruppe: Erbe
Laut gemeinschaftlichem Testament oder Erbvertrag sind Sie Erbe geworden, müssen aber feststellen, dass der Erblasser vor seinem Tod sein Vermögen jemand anderem hat zukommen lassen. Möglicherweise kann hier von einer beeinträchtigenden Schenkung ausgegangen werden. Wir klären die Rechtslage.

Wohnungsrecht / Nießbrauchrecht

Zielgruppe:
Ergeben sich Streitigkeiten bei der Ausübung von Wohnungs- oder Nießbrauchrechten? Droht ein Sozialhilfe-Regress? Auch hier sind wir Spezialisten und stehen Ihnen gern mit juristischem Rat zur Seite.

Erbengemeinschaft

Zielgruppe: Erbe
Als Mitglied einer Erbengemeinschaft können Sie mit einer Vielzahl von rechtlichen Problemen konfrontiert werden. Wie auch immer die juristische Ausgangssituation beschaffen ist, unser Ziel ist es, Ihren Anteil aus der Erbengemeinschaft zu sichern.