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Wenn es um die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften geht, sind notarielle Tätigkeiten gefragt. Maßgebliche Prämisse aller dieser Tätigkeiten ist die Unparteilichkeit. Erbrechtliche Verträge, familienrechtliche Verträge wie Eheverträge oder Unterhaltsverpflichtungen zählen ebenso dazu wie Grundstücksrecht oder Gesellschaftsrecht. Einen besonderen Schwerpunkt legen wir auf notarielle Tätigkeiten in Sachen Erbrecht – jahrelange Erfahrung und zusätzliche Qualifikationen machen uns hier zu besonderen Experten.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Problem in unseren Fachbereich fällt? Nehmen Sie Kontakt mit uns, wir geben Ihnen umgehend Auskunft!

Testament

Die Vorteile eines notariellen Testaments sind evident: Es ersetzt den Erbschein, entspricht im Gegensatz zu vielen privat verfassten Dokumenten den rechtlichen Rahmenbedingungen und trägt somit dazu bei, den letzten Willen des Erblassers damit in Einklang zu bringen. Hier beraten wir Sie umfassend, welche Form des Testaments auch unter steuerlichen Gesichtspunkten für Sie die passende sein könnte:

Ist ein Einzeltestament sinnvoll? Sollten Sie ein Ehegattentestament oder ein Unternehmertestament verfassen? Möglicherweise besteht Bedarf für ein so genanntes Handicaptestament. Dieses kann zum Beispiel ein Behindertentestament oder ein Testament zur Begünstigung überschuldeter Erben sein. Zudem bieten wir auch Testamente mit internationalem Bezug an. Für alle Testamentsformen gilt: Der Inhalt wird so definiert, dass mit Eintritt des Todesfalls sofortige Handlungsfähigkeit des oder der Erben mit einer postmortalen Vollmacht gewährleistet wird und die steuerlichen Folgen berücksichtigt sind.

Erbvertrag

Sie möchten Ihre Altersversorgung in Form von Pflege durch eine bestimmte Person sicherstellen? Diese Person soll als Gegenleistung gesicherter Erbe Ihres Nachlasses sein? Für solche Konstellationen bietet sich ein Erbvertrag an.

Denn im Unterschied zum Testament ist ein Erbvertrag auch zu Lebzeiten nicht anfechtbar – es sei denn, die Pflegeverpflichtung wird nicht eingehalten. Der Erbvertrag hat also gesicherten Bestand. Nur wenige Ausnahmen machen die Aufhebung des Erbvertrags möglich, beispielsweise wenn ein Rücktrittsrecht vorbehalten ist oder Anfechtungsgründe vorliegen. Ein Anfechtungsgrund liegt beispielsweise vor, wenn der überlebende Ehegatte erneut heiratet und damit ein Pflichtteilsberechtigter hinzukommt. Um gesetzliche Anfechtungsgründe auszuschließen, sollte dies auch in einem Erbvertrag festgehalten werden.

Damit ist ein Erbvertrag in jedem Fall bestandskräftig.

Übertragung zu Lebzeiten (z. B. Grundstücksübertragung)

Eines Ihrer Kinder soll Ihr Haus oder einen Bauplatz übernehmen? Das Gesetz verlangt einen Vertrag. Ein solcher Übertragungsvertrag sollte Ihnen insbesondere Sicherheiten für verschiedene Szenarien bieten: Was ist, wenn Ihr Kind vor Ihnen verstirbt? Was passiert, wenn Ihr Kind bzw. Schwiegerkind sich scheiden lässt? Was geschieht bei einer Privatinsolvenz oder bei Hartz IV?

All diese Fälle regelt der notarielle Vertrag. Des Weiteren können Sie auch festlegen, ob für den Vertrag oder die Beleihung des Grundstücks Ihre Zustimmung erforderlich ist. Wir unterstützen Sie beispielsweise in einer Entscheidung für ein Wohnungsrecht oder ein Nießbrauchrecht.

Hofübergabe nach Höfeordnung

Die Höfeordnung verlangt Besonderheiten bei der Hofübergabe. Wichtig ist dabei, sowohl das Altenteilsrecht als auch die gleichzeitige Wahrung der Wirtschaftsfähigkeit des landwirtschaftlichen Betriebs sicherzustellen. Eine umfassende Beratung und langjährige Expertise zur Höfeordnung und damit einhergehenden notariellen Besonderheiten zählt zu unserem Portfolio.

Auflösung der Erbengemeinschaft

Sind Sie Mitglied einer Erbengemeinschaft? Ist Grundbesitz betroffen, der Ihnen allein zusteht oder der unter mehreren Erben aufgeteilt werden soll? Für den Fall, dass noch keine Einigung der Erben über die Auflösung der Erbengemeinschaft und die Verteilung des Erbes besteht: Zu unseren Stärken zählt, die Beteiligten zu einer Lösung zu bewegen und diese in notarieller Urkunde umzusetzen.

Erbscheinsantrag

Hat der Verstorbene nur ein handschriftliches Testament oder gar kein Testament hinterlassen, benötigen Sie einen Erbschein. Gern formulieren wir den Erbscheinsantrag und beurkunden ihn für Sie. Auch die anschließende Übermittlung an das jeweilige Nachlassgericht übernehmen wir für Sie.

Ehevertrag

Bei der Hochzeit ist die Freude groß. Doch mehr als die Hälfte aller Ehen wird heute geschieden. Ein Ehevertrag regelt alles für den Fall der Fälle. So können Sie zum Beispiel erbrechtliche Folgen steuern, indem Sie zum Beispiel die Pflichtteile Ihrer Kinder zu Lasten Ihres Ehepartners vergrößern. Oder haben Sie einen Vertrag aufgesetzt, der ungewollt die Erhöhung des Pflichtteils zur Folge hat (zum Beispiel bei der Gütertrennung). Wir ändern dieses Vertragswerk gern für Sie.

Gesellschaftsvertrag

Enthält Ihr Gesellschaftsvertrag eine Nachfolgeklausel, die nicht bzw. nicht mehr Ihren persönlichen Verhältnissen entspricht? Sie haben zum Beispiel vor Jahren in einem GmbH-Vertrag festgelegt, dass nur Abkömmlinge erben sollen, möchten jetzt aber, dass Ihr Ehepartner Erbe wird? In diesen oder anderen Fällen passen wir Ihren Gesellschaftsvertrag gemäß Ihren Wünschen an.